Wohnhausbrand in Schwanenkirchen – keine Hinweise auf vorsätzliche Brandstiftung
Die drei verletzten Bewohner des Gebäudes wurden ambulant in einem Krankenhaus behandelt. Der entstandene Schaden wird auf etwa 380.000 geschätzt.
Nach bisherigem Stand der Ermittlungen liegen keine Hinweise auf vorsätzliche Brandstiftung vor, eine technische Ursache kann nicht ausgeschlossen werden. Die weiteren Ermittlungen führt die Kriminalpolizei Deggendorf in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Deggendorf.
Am Mittwoch, 18.11.2020, gegen 07.00 Uhr, war am Brandort eine erneute Rauchentwicklung festzustellen, nach bisherigen Erkenntnissen war ein Glutnest erneut aufgeflammt. Der Brandort wurde von den eingesetzten Feuerwehren abgelöscht.
Quellenangaben
Polizeipräsidium Niederbayern
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