Ausübung der verbotenen Prostitution in Hotel – Kripo Deggendorf ermittelt
Die äußeren Umstände, sowie aufgefundene Utensilien bestätigten den Verdacht, dass die Frauen der verbotenen Prostitution nachgingen. Eine weitere Prostituierte solle laut Aussage einer der Damen bereits abgereist sein.
Bei den drei Personen wurde ein niedriger vierstelliger Euro-Betrag sichergestellt.
Es wurden gesamt vier Ermittlungsverfahren, wegen Ausübung der verbotenen Prostitution und Zuhälterei, durch die Kripo Deggendorf eingeleitet.
Die Personen wurden nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft nach den erfolgten polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen.
Quellenangaben
Polizeipräsidium Niederbayern
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