Brand eines Sägewerkes – Nachtragsmeldung
Aufgrund des hohen Zerstörungsgrades an den Gebäuden können abschließend keine verlässlichen Aussagen zur Brandursache gemacht werden. Anhaltspunkte auf eine vorsätzliche bzw. fahrlässige Brandlegung oder gar Zusammenhänge zu zurückliegenden Bränden, die sich zwischen 2014 und 2017 in der Region ereigneten, liegen derzeit nicht vor. Ein technischer Defekt kann nicht ausgeschlossen werden.
Quellenangaben
Polizeipräsidium Niederbayern
Kommentare
Bitte registrieren Sie sich um hier Kommentare eintragen zu können!
» Jetzt kostenlos Registrieren oder haben Sie Loginprobleme?
» Jetzt kostenlos Registrieren oder haben Sie Loginprobleme?