An falscher Wohnungstüre geklingelt – Haftbefehl gegen 30-Jährigen ergangen
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Landshut erging zwischenzeitlich Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts der Gefährlichen Körperverletzung. Der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Landshut setzte den Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug. Die Ermittlungen der Kripo Landshut dauern an.
Quellenangaben
Polizeipräsidium Niederbayern
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