15-Jähriger nach Auseinandersetzung gestorben - Nachtragsmeldung

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23.05.2018
Straubing
PASSAU: Der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Passau hat heute, 23.05.2018, auf Antrag der Staatsanwaltschaft Passau die Haftbefehle gegen drei jugendliche Beschuldigte, die wegen des Haftgrunds der Verdunkelungsgefahr erlassen wurden, außer Vollzug gesetzt.

Nach den Gründen der Entscheidung des Amtsgerichts Passau kann nach den bisherigen Ermittlungen, insbesondere nach polizeilicher Einvernahme von mehr als 30 Zeugen, die Gefahr der Verdunkelung durch weniger einschneidende Maßnahmen erreicht werden. Gegen die Beschuldigten wurden weitreichende Kontaktverbote verhängt.

Weiter wurde der zur Vermeidung von Untersuchungshaft erlassene Beschluss über die einstweilige Unterbringung gegen einen weiteren Jugendlichen aufgehoben.

Zwei weitere, erwachsene Beschuldigte sitzen weiterhin wegen des Haftgrunds der Fluchtgefahr in Untersuchungshaft.

Die Ermittlungen der Kriminalpolizei Passau dauern an. Neben noch nicht abgeschlossenen Handyauswertungen, stehen noch weitere gutachterliche Feststellungen der Rechtsmedizin in München noch aus.

Medienkontakt: Polizeipräsidium Niederbayern, Pressesprecher Günther Tomaschko, KHK, Tel. 09421/868-1014
Veröffentlicht: 23.05.2018, 14.42 Uhr


Quellenangaben

Polizeipräsidium Niederbayern



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