Tipps des Polizeipräsidiums Niederbayern zum bevorstehenden Jahreswechsel – Vorsicht beim Umgang mit Feuerwer

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27.12.2016
Straubing
NIEDERBAYERN. Ab Donnerstag (29.12.2016) bis einschließlich Samstag (31.12.2016) beginnt der Verkauf von Feuerwerkskörpern verschiedenster Art. Leider gibt es, wie jedes Jahr an Sylvester, immer wieder zahlreiche Unfälle beim Umgang mit Feuerwerkskörpern, bei denen Menschen zum Teil schwer verletzt werden. Das Polizeipräsidium Niederbayern bittet deshalb auch heuer wieder um Beachtung einiger Hinweise.

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie I, sog. Kleinstfeuerwerk (Wunderkerzen, Knallerbsen) dürfen nur von Personen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr erworben werden.
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II, sog. Kleinfeuerwerk (handelsübliche pyrotechnische Gegenstände für Sylvester, z.B. Knaller, Raketen, Fontänen) dürfen nur von Personen ab 18 Jahren gekauft und abgebrannt werden.
Sind pyrotechnische Gegenstände der Kategorien I und II zu einem Sortiment vereinigt, so darf dieses nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden.


Quellenangaben

Polizeipräsidium Niederbayern



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