Tipps des Polizeipräsidiums Niederbayern zum bevorstehenden Jahreswechsel – Vorsicht beim Umgang mit Feuerwer
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie I, sog. Kleinstfeuerwerk (Wunderkerzen, Knallerbsen) dürfen nur von Personen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr erworben werden.
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II, sog. Kleinfeuerwerk (handelsübliche pyrotechnische Gegenstände für Sylvester, z.B. Knaller, Raketen, Fontänen) dürfen nur von Personen ab 18 Jahren gekauft und abgebrannt werden.
Sind pyrotechnische Gegenstände der Kategorien I und II zu einem Sortiment vereinigt, so darf dieses nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden.
Quellenangaben
Polizeipräsidium Niederbayern
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