Zwei Tage Ausgangssperre – vorläufige Bilanz der niederbayerischen Polizei

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18.12.2020 11:15 Uhr
Straubing
NIEDERBAYERN. Zur Eindämmung des Infektionsgeschehens gilt seit Mittwoch (16.12.2020) landesweit eine nächtliche Ausgangssperre von 21.00 Uhr bis 05 Uhr früh. Das bedeutet konkret, dass von 21.00 Uhr bis 5 Uhr der Aufenthalt außerhalb der Wohnung nur aus besonders triftigen Gründen erlaubt ist. Das Polizeipräsidium Niederbayern zieht für die ersten beiden Tage der momentan geltenden Ausgangssperre eine vorläufige Bilanz.

Seit Inkrafttreten der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen führten die niederbayerischen Polizeidienststellen rund 590 Kontrollen im Zusammenhang mit der nächtlichen Ausgangssperre durch. Hierbei wurden 69 Bußgeldverfahren gegen Personen eingeleitet, die sich nicht an die Regelung hielten. Die neue Infektionsschutzverordnung sieht bei einem Verstoß gegen die nächtlichen Ausgangssperre ein Mindestbußgeld von 500 Euro vor.

Das Polizeipräsidium Niederbayern appelliert erneut an die Bürgerinnen und Bürger, die derzeit geltenden Regelung zu befolgen. Die bisherigen Kontrollen werden weiterhin konsequent durchgeführt.

Weitere nützliche Informationen finden Sie im Internet über u. a. Link auf der Seite des Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration.


Quellenangaben

Polizeipräsidium Niederbayern



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