Huml überreicht ersten Förderbescheid für neuen Pflegestützpunkt – Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin: Versorgung und Betreuung angesichts von Corona wohnortnah stärken

Symbolbild
zurück zur Übersicht
06.10.2020 17:15 Uhr
München

Mit neuen Fördergrundsätzen will Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml die Beratungsstrukturen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Freistaat weiter ausbauen. Die Ministerin überreichte am Dienstag den bayernweit ersten Förderbescheid für einen neuen Pflegestützpunkt in Landsberg am Lech an den stellvertretenden Landrat Erich Püttner.

Huml betonte: „Mit diesem neuen Pflegestützpunkt verbessern wir das Angebot für die Menschen im Landkreis. Die Corona-Pandemie hat uns gezeigt, wie wichtig leicht zugängliche Beratungsangebote für die Menschen vor Ort sind. Im neuen Pflegestützpunkt können sich alle Menschen rund um das Thema Pflege beraten und einen individuellen Hilfeplan erstellen lassen. Mein Ziel ist es, gerade auch jetzt während der Corona-Pandemie die Versorgung und Betreuung der pflegebedürftigen Menschen wohnortnah zu stärken.“

Pflegestützpunkte sind eine zentrale Anlaufstelle, in der sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen unter anderem Informationen zu möglichen Sozialleistungen und sämtlichen pflegerischen Fragen holen können. Darüber hinaus können Bedürftige unter anderem auch Unterstützung beim Ausfüllen wichtiger Anträge erhalten sowie einen individuellen Hilfeplan erstellen lassen.

Die Landkreise, kreisfreien Städte und Bezirke können gemeinsam mit den Pflegekassen solche Pflegestützpunkte einrichten. Huml erklärte: „Um das Angebot für die Landkreise und kreisfreien Städte noch attraktiver zu machen, haben wir die neuen Fördergrundsätze aufgelegt. Die Anträge können beim Landesamt für Pflege eingereicht werden. Derzeit werden bereits knapp zehn weitere Anträge bearbeitet. Ich ermuntere alle Landkreise und kreisfreien Städte, diese Chance zu nutzen, Pflege noch attraktiver für die Menschen vor Ort zu gestalten.“

Für die Fördergrundsätze stehen im Doppelhaushalt 2019/2020 einmalige Mittel in Höhe von 900.000 Euro zur Verfügung. Im Nachtragshaushalt wurden weitere 900.000 Euro reserviert. Für neu eingerichtete Pflegestützpunkte ist eine Unterstützung mit einmalig bis zu 20.000 Euro für Sachmittel möglich. Bestehende sowie neue Pflegestützpunkte können zudem bis zu 15.000 Euro für Schulungen, Fachveranstaltungen oder etwa den Aufbau einer Pflegebörse beantragen.

Antragsformulare und weitere Hinweise finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Pflege unter www.pflegestuetzpunkte.bayern.de.

Der Beitrag Huml überreicht ersten Förderbescheid für neuen Pflegestützpunkt – Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin: Versorgung und Betreuung angesichts von Corona wohnortnah stärken erschien zuerst auf Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.



Quellenangaben

www.stmgp.bayern.de/



Kommentare

Bitte registrieren Sie sich um hier Kommentare eintragen zu können!
» Jetzt kostenlos Registrieren oder haben Sie Loginprobleme?