Sicherheitshinweise der Polizei zum Schulbeginn; Gurt- und Kindersicherungspflicht im Fokus der Kontrollen
Werden Kinder mit dem Auto zur Schule gebracht oder abgeholt, so ist auf die vorschriftsmäßige Sicherung von Fahrern und Mitfahrern zu achten.
Die Polizei überwacht in den ersten Schultagen an stark befahrenen Schulwegen wie auch vor Schulen und Kindergärten besonders die Gurtmuffel. Die Schutzwirkung des Sicherheitsgurtes ist hinreichend belegt. Dennoch zeigt die Unfallstatistik immer wieder, dass viele Verkehrsteilnehmer den Gurt nicht oder nicht richtig anlegen. Die Fahrzeugführer sind hier in der Pflicht, für eine vorschriftsmäßige Sicherung ihrer kleinen Mitfahrer zu sorgen. Wenn Fahrgemeinschaften gebildet werden, soll bereits im Vorfeld das korrekte Verhalten im Auto gelernt werden, um das Ablenkungspotential betroffener Elterntaxis möglichst gering zu halten. Dass nur so viele Kinder, wie Sitzplätze und Sicherheitsgurte vorhanden sind, transportiert werden dürfen, sollte selbstverständlich sein, sei aber an dieser Stelle ergänzend ebenfalls erwähnt.
Quellenangaben
Polizeipräsidium Niederbayern
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