Huml vereinbart wichtigen Schritt für Bayerisches Corona-Testkonzept – Bayerns Gesundheitsministerin unterzeichnet Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns zur Abrechnung von zusätzlichen Corona-Testungen

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23.06.2020 10:30 Uhr
München

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie hat Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml einen wichtigen Schritt zur Umsetzung des Bayerischen Testkonzepts vereinbart. Huml unterzeichnete am Dienstag in München mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) einen Vertrag, mit dem bislang offene Kostenfragen geklärt werden. Damit kann das gesamte Testkonzept nun in der nächsten Woche vorgestellt werden.

Die Ministerin betonte: "Der Ausbau der Testkapazitäten und deren Ausschöpfung ist von entscheidender Bedeutung für eine weiterhin erfolgreiche Eindämmung der Corona-Pandemie. Wir haben daher in Bayern eine massive Ausweitung der Testungen auf das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 beschlossen. Mit der heute unterzeichneten Vereinbarung stellen wir unser Testkonzept auf eine solide Grundlage."

Huml erläuterte: "Die im Rahmen des Bayerischen Testkonzepts erbrachten Leistungen rechnen die Vertragsärztinnen und -ärzte mit der KVB als ihrem etablierten Ansprechpartner ab. Die KVB wird dann deren Vergütungen vierteljährlich mit dem Freistaat abrechnen."

Das Bundesgesundheitsministerium hatte eine Verordnung zur Übernahme von weiteren Laborkosten im Rahmen der GKV vorgelegt. Die dort angelegten Möglichkeiten zur Kostenübernahme – zum Beispiel für Testungen asymptomatischer Bewohner in Pflegeheimen – sind zwar von Bayern begrüßt worden und sollen im Freistaat regelmäßig ausgeschöpft werden. Die Bundesverordnung sieht aber nur eine GKV-Kostenübernahme für die Laborkosten vor – jedoch nicht für die Abstrichnahme und auch nicht für alle asymptomatischen Fälle. Die entsprechenden Kostenlücken wird der Freistaat schließen.

Die Ministerin fügte hinzu: "Die Vereinbarung mit der KVB regelt zum einen die Kostentragung für die Abstrichnahme durch beauftragte Vertragsärzte für vom Bund vorgesehene Testungen. Zum anderen wird die Abrechnung von Abstrichnahme und Laborkosten für diejenigen Personen vereinbart, die nur im Rahmen des Bayerischen Testkonzepts einen Corona-Test erhalten können."

Der Ministerrat hatte vergangene Woche ein Bayerisches Testkonzept beschlossen, das über die Regelungen des Bundes hinausgeht. Huml erläuterte: "Ein Eckpunkt ist, dass alle Personen, die auf eine COVID-19-Erkrankung getestet werden wollen, Gewissheit darüber erhalten sollen, ob sie sich infiziert haben. Allen Bürgerinnen und Bürgern Bayerns wird deshalb zeitnah angeboten, sich bei einem niedergelassenen Vertragsarzt auch ohne Symptome testen zu lassen. Wichtig ist: Symptomatische Verdachtsfälle auf eine COVID-19-Erkrankung sollen wie bisher prioritär getestet werden."

Zudem sollen die freiwilligen Testungen in Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen in Pflege- und Altenheimen, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und in der ambulanten Eingliederungshilfe und Krankenhäusern ausgebaut werden. Gleiches gilt für die Testungen von Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern sowie von Betreuungsrichterinnen und -richtern.

Der Beitrag Huml vereinbart wichtigen Schritt für Bayerisches Corona-Testkonzept – Bayerns Gesundheitsministerin unterzeichnet Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns zur Abrechnung von zusätzlichen Corona-Testungen erschien zuerst auf Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.



Quellenangaben

www.stmgp.bayern.de/



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