Kripo Passau durchsucht Wohnungen – Handys mit kinder- und jugendpornographischem Inhalt sichergestellt

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21.02.2020 14:15 Uhr
Straubing
PASSAU, LKR. PASSAU, LKR. FREYUNG-GRAFENAU. Aufgrund anderweitiger Ermittlungen wurden mehrere Personen bekannt, welche im Verdacht stehen, im Besitz bzw. an der Verbreitung von kinder-/ jugend-/ gewalt- und tierpornographischen Bild- und Videomaterial beteiligt zu sein. Die Kripo Passau führt in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Passau die Ermittlungen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Passau ergingen durch das Amtsgericht Passau eine Vielzahl von Beschlüssen zur Wohnungsdurchsuchung bei Personen aus dem Stadtgebiet und Landkreis Passau sowie aus dem Landkreis Freyung-Grafenau. Hintergrund waren anderweitige Ermittlungen, in dem die Teilnehmer einer Whatsapp-Gruppe im dringenden Tatverdacht stehen, kinder-/ jugend-/ gewalt- und tierpornographischen Schriften besessen bzw. verbreitet zu haben.

Die Durchsuchungen der Wohnungen erfolgten am heutigen Freitag bei den Anschlussinhabern der jeweiligen Telefonnummern bzw. den tatsächlichen Nutzern (Kinder und Jugendliche). Bei den Durchsuchungen wurden zahlreiche Handys und sonstige Datenträger sichergestellt. Ergeben sich bei der Auswertung Hinweise auf strafrechtlich relevante Inhalte, so unterliegen die Geräte laut der Strafprozessordnung der Einziehung und werden nicht mehr an die Eigentümer herausgegeben.

Die Kripo Passau führt in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Passau die weiteren Ermittlungen und prüft unter anderem, ob die jeweiligen Nutzer derartige Bilder und Videos neben dem Besitz auch verbreitet haben.


In diesem Zusammenhang weist das Polizeipräsidium Niederbayern wiederholt auf die Aktion „DEIN Smartphone, DEINE Entscheidung“ hin:

Je nach Alter der Besitzer, Empfänger, Verbreiter oder Darsteller bzw. je nach Inhalt der Dateien können verschiedene Straftatbestände erfüllt sein. Zwar sind Kinder unter vierzehn Jahren noch strafunmündig und können nicht schuldhaft handeln. Eine rechtswidrige Straftat ist jedoch unabhängig davon erfüllt und kann die Einziehung des Smartphones, sprich die ersatzlose Wegnahme bedeuten.

Die Nutzereinstellungen der Handys bzw. die Grundeinstellung von Apps können die Verbreitung solcher Dateien begünstigen (automatischer Download von Medien). Befinden sich die
strafbaren Inhalte erst einmal auf dem Smartphone oder werden sie verbreitet, liegen die oben beschriebenen Straftatbestände vor. Ein aktives Handeln ist nicht immer erforderlich.

Phänomen „Sexting“/Bedeutung
Ein weiteres Phänomen ist unter dem Fachbegriff „Sexting“ (Sex und Texting) bekannt: Darunter versteht man den privaten Austausch selbst erstellter erotischer Fotos/Videos per Handy oder Internet.
Sexting ist eine moderne technologiegestützte Form des Flirtens. Das gilt für Kinder und Jugendliche ebenso, wie für Erwachsene. Auf diesem Weg gelangen die Dateien ins weltweite Netz und können auch missbräuchlich (Cybermobbing oder Erpressung) verwendet werden.
Deshalb die Bitte Ihrer Kriminalpolizei:


Quellenangaben

Polizeipräsidium Niederbayern



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