Einführung der Body-Cam bei den Dienststellen des Polizeipräsidiums Niederbayern – Vorstellung im Rahmen

Symbolbild
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11.07.2019 15:50 Uhr
Straubing
NIEDERBAYERN/STRAUBING. Das Polizeipräsidium Niederbayern stellte am 11.07.2019 die Body-Cam als neues Einsatzmittel der Niederbayerischen Polizei vor. Die Einführung beim Polizeipräsidium Niederbayern erfolgt von nun an sukzessive bei den einzelnen Dienststellen.

Der Polizeipräsident des Polizeipräsidiums Niederbayern, Herbert Wenzl, begrüßte zu Beginn der Veranstaltung die anwesenden Medienvertreter und ging in seinen Ausführungen auf die aktuellen Zahlen zur Gewalt gegen Polizeibeamte in Niederbayern ein. „Jeder 8. Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Niederbayern wurde im Jahr 2018 bei einem Angriff verletzt, dies ist nicht akzeptabel“, stellte Wenzl klar. „Wir müssen alles tun, um unsere Kolleginnen und Kollegen bestmöglich zu schützen“. Ein geeignetes Mittel in diesem Zusammenhang ist die Body-Cam die ab Juli 2019 im Bereich des Polizeipräsidiums Niederbayern eingeführt wird.

Wie das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration in seiner Pressemitteilung veröffentlichte, hat die Gewalt gegen Polizeibeamte im Jahr 2018 in Bayern weiter zugenommen, in Niederbayern stiegen die Zahlen um fast 10 Prozent. Um diesen Trend effektiv entgegenzuwirken, wurden bereits im Jahr 2016 im Rahmen des Pilotierungsprojektes „Body-Cam“ bei ausgewählten Polizeidienststellen in Augsburg, München und Rosenheim, drei unterschiedliche Kameramodelle getestet. Die Einsätze der Body-Cam beschränkten sich dabei ausschließlich auf sogenannte gefährliche Orte und kritische Einsatzsituationen. Eine wissenschaftliche Begleitung des Projektes erfolgte durch die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern – Fachbereich Polizei. Zusammenfassend konnte dabei festgestellt werden, dass die Body-Cam u.a. die Chancen für eine eskalationsfreie Einsatzbewältigung erhöht und dadurch einen signifikanten Beitrag zum Schutz der Polizeibeamten leistet.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, beauftrage aufgrund des erfolgreich verlaufenden Pilotprojektes das PP München mit dem Projekt Body-Cam. Ziel der Einführung der Body-Cam ist jedoch keine flächendeckende Aufzeichnung sämtlicher Polizeieinsätze, sondern einen besseren Schutz für die Einsatzkräfte der Polizei zu erzielen. Durch die Neufassung des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes, welche am 15. Mai 2018 im Bayerischen Landtag beschlossen und am 25. Mai 2018 in Kraft trat, wurde eine klare gesetzliche Regelung für die Fertigung von Bild- und Tonaufnahmen mittels einer Body-Cam geschaffen.

Der Einführungsverantwortliche des Polizeipräsidiums Niederbayern, Polizeioberrat Thomas Pfeffer, erklärte, dass das Polizeipräsidium Niederbayern seit Juli 2019 alle Schutz- und Verkehrspolizeiinspektionen in ihrem Zuständigkeitsbereich sukzessive mit Body-Cams ausstattet. Hierfür stehen insgesamt 109 Kameras zur Verfügung, die entsprechend der Größe der Dienststelle verteilt werden. „Die Kameras werden nicht jedem einzelnen Polizeibeamten persönlich zugewiesen, sondern im Rahmen einer Poollösung bei den Dienststellen verfügbar sein“, so Pfeffer. Für den Einsatz der Kameras im täglichen Dienstbetrieb werden die Einsatzkräfte, sowohl in technischer und einsatztaktischer, als auch in rechtlicher Hinsicht, umfassend geschult. Die Beamtinnen und Beamten haben die Möglichkeit, die Kamera in entsprechenden Einsatzsituationen aus präventiven Aspekten zu aktivieren, um dadurch bereits eine deeskalierende Wirkung zu erzielen. Sofern Aufzeichnungen gefertigt werden, könne dies ganz erheblich zur beweiskräftigen Aufklärung und Ahndung von Straftaten beitragen. Die gelben Kameras werden ausschließlich von uniformierten Einsatzkräften offen getragen und sind durch zusätzliche Hinweisschilder „AUDIO/VIDEO“ deutlich zu erkennen. Die Aktivierung und Aufzeichnung der Kamera wird mit farbigen Leuchtdioden und einem akustischem Signal angekündigt. Zusätzlich erfolgt durch den kameraführenden Beamten ein verbaler Hinweis zu Beginn einer Aufzeichnung.

Die rechtlichen Aspekte, die bei der Nutzung der Body-Cam zu beachten sind, erklärte Oberregierungsrätin Ellen Wagner. Sie führte u.a. aus, dass die Speicherung der Aufzeichnungen lokal und verschlüsselt auf dem jeweiligen Server der Dienststelle erfolgt. Die Löschung der Daten erfolgt, trotz der gesetzlich festgelegten maximalen Speicherungsdauer von 2 Monaten, automatisiert bereits nach 21 Tagen, es sei denn, die Aufnahmen werden im Rahmen eines Beschwerde- oder Strafverfahrens benötigt.

Die anwesenden Medienvertreter hatten im Anschluss der Präsentation die Gelegenheit, die Body-Cam genau unter die Lupe zu nehmen. Wie die Ausrüstung im Echtbetrieb aussieht, wurde durch eine Polizistin und einen Polizisten anschaulich dargestellt. Hierbei wurde die Trage- und Funktionsweise der Kameras vorgeführt und tatsächlich aufgezeichnete Videosequenzen gezeigt. Polizeihauptkommissar Frank Schlenz erläuterte dabei noch einsatztaktische und technische Gegebenheiten.


Quellenangaben

Polizeipräsidium Niederbayern



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