Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerkskörpern - Hinweise des Polizeipräsidiums Niederbayern

Symbolbild
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27.12.2018 14:45 Uhr
Straubing
NIEDERBAYERN. Ab 28.12.2018 beginnt wieder der Verkauf von Feuerwerkskörpern (bis einschließlich Montag 31.12.2018). Leider gibt es alljährlich an Silvester zahlreiche Unfälle beim Umgang mit Feuerwerkskörpern, bei denen Menschen verletzt werden. Das Polizeipräsidium Niederbayern bittet deshalb auch dieses Jahr wieder um Beachtung folgender Hinweise:

Weitere Informationen zum Umgang mit Feuerwerkskörpern und Hinweise zum Erkennen von zugelassenem Silvesterfeuerwerk finden Sie auch unter www.polizeiberatung.de (Link siehe unten).

Der Umgang mit nicht vom Bundesamt für Materialforschung und -prüfung, oder anderen nationalen Zertifizierungsstellen zugelassenen pyrotechnischen Gegenständen stellt in Deutschland einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz dar. Bußgelder bis 50.000 Euro oder Freiheitsstrafen sind hier möglich.


Quellenangaben

Polizeipräsidium Niederbayern



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