Niederbayern: Landesweite Schwerpunktaktionen „Fahrtüchtigkeit“ – Kontrollergebnis der niederbayerischen Polizeidienststellen

Symbolbild
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09.05.2022 14:00 Uhr
Straubing
Landesweite Schwerpunktaktion

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Promillegrenzen im Straßenverkehr – 0,0 Promille für Fahranfänger

Drogen im Straßenverkehr

Wer unter dem Einfluss von illegalen Drogen wie Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain, Amphetamin oder Ecstasy ohne Ausfallerscheinungen am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße bis zu 1.500 Euro und einem Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten rechnen. Kommen drogenbedingte Fahrfehler, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder sogar ein Verkehrsunfall hinzu, handelt es sich um eine Straftat (§ 316 StGB: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, § 315c StGB: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe).

Veröffenlicht am 06.05.2022, 12.30 Uhr



Quellenangaben

Polizeipräsidium Niederbayern



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