Gesundheitsministerkonferenz folgt STIKO-Empfehlung zu Auffrischungsimpfungen – Bayerns Gesundheitsminister und GMK-Vorsitzender Holetschek: Müssen unsere Bürgerinnen und Bürger so gut wie möglich vor Omikron schützen – Voraussetzung ist ausreichend Impfstoff

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22.12.2021 22:00 Uhr
München

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat am Mittwochabend in einer Videoschalte die neue Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) von Dienstag, Auffrischungsimpfungen bereits nach drei Monaten anzubieten, begrüßt. Der GMK-Vorsitzende, Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek, sagte am Mittwochabend in München: „Wir haben in der Vergangenheit immer wieder betont, wie wichtig es ist, dass die STIKO ihre Empfehlungen rasch ausspricht und möglichst schnell auf die sich ändernden Gegebenheiten in der Pandemie reagiert. Umso mehr freut es mich, dass die STIKO ihre Empfehlung zur Auffrischungsimpfung mit Blick auf die neue Omikron-Virusvariante so schnell angepasst hat. Boostern verringert das Infektionsrisiko erheblich, daher sollte eine Auffrischung für alle, die das wünschen, so rasch wie möglich erfolgen! Nach dem jetzigen Beschluss der STIKO zu dem Thema können die Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren in den Impfzentren und auch bei den Ärztinnen und Ärzten grundsätzlich bereits drei Monate nach ihrer vollständigen COVID-19-Impfung eine Auffrischungsimpfung erhalten. Die impfenden Stellen sind bzw. werden zeitnah entsprechend informiert.“

Der GMK-Vorsitzende unterstrich: „Auch, wenn noch viele Fragen zu Omikron offen sind, sind sich die Expertinnen und Experten einig, das Booster-Impfungen zum Schutz gegen die Virusvariante besonders wichtig sind. Unser Ziel muss daher sein, allen Impfberechtigten so schnell wie möglich ein Impfangebot zu machen. Klar ist aber auch: Impfen allein wird uns vor Omikron nicht schützen. Wir werden daher auch in der GMK weiter darüber beraten müssen, wie wir mit der Virusvariante am besten umgehen. Wir werden die Lage weiter analysieren und entsprechend reagieren. Wir müssen verhindern, dass unser Gesundheitssystem wegen stark steigender Infektionen mit der Omikron-Variante zusammenbricht.“

Holetschek fügte hinzu: „Die Wahrheit ist aber auch: Voraussetzung für eine schnelle Booster-Kampagne ist, dass wir dafür genügend Impfstoff vom Bund bekommen. Denn der Impfstoff ist auch jetzt das Nadelöhr. Umso wichtiger sind daher die Bemühungen des Bundesgesundheitsministers und der Bundesregierung mehr Impfdosen zu beschaffen. Das unterstütze nicht nur ich ausdrücklich, sondern die gesamte Gesundheitsministerkonferenz. Wir bitten den Bund, zeitnah Impfstoff zu beschaffen. Ich bin froh, dass Gesundheitsminister Lauterbach bereits erste Zusagen hat, dass Deutschland mehr Impfstoff bekommt. Unsere Impfkapazitäten in den Impfzentren und in den Praxen sind bereit, und die Impfzahlen zeigen: Viele Menschen wollen sich impfen lassen. Jetzt kommt es auf die Lieferungen an.“

Der Bund wird überdies gebeten, das Programm „Containment Scouts“ so zu verlängern, dass neu eingestellte Containment Scouts den Gesundheitsämtern für jeweils sechs Monate zur Verfügung stehen. Gerade mit Blick auf die möglicherweise hohen Inzidenzen im Zusammenhang mit Omikron können sie die Gesundheitsämter weiter entlasten.

Weitere Beschlüsse

Zudem wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) um eine Verlängerung und Erweiterung der bestehenden Regelungen zur Ausweisung von Zentren in einem intensivmedizinischen digital-gestützten Versorgungsnetzwerk (IDV-Zentren) über den 31. März 2022 hinaus für das gesamte Budgetjahr 2022 gebeten. Überdies wurde auch ein Beschluss zu regulatorischen Anforderungen der Medical Device Regulation (MDR) und Versorgungslage mit sicheren Medizinprodukten gefasst.

Der Beitrag Gesundheitsministerkonferenz folgt STIKO-Empfehlung zu Auffrischungsimpfungen – Bayerns Gesundheitsminister und GMK-Vorsitzender Holetschek: Müssen unsere Bürgerinnen und Bürger so gut wie möglich vor Omikron schützen – Voraussetzung ist ausreichend Impfstoff erschien zuerst auf Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.



Quellenangaben

www.stmgp.bayern.de/



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