Holetschek: Bayern setzt neue Dokumentations- und Berichtspflicht der Ampel-Koalition für Einrichtungen des Gesundheitswesens aus – Bayerns Gesundheitsminister: Neues Infektionsschutzgesetz der Ampel-Koalition schafft gewaltige Bürokratie

Symbolbild
zurück zur Übersicht
24.11.2021 19:15 Uhr
München

Der Freistaat erlässt mit sofortiger Wirkung ein Moratorium für die Berichts- und Dokumentationspflicht gemäß § 28b Abs. 3 S. 7 Nr. 1 und 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, Arztpraxen, Alten- und Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen und Rettungsdienste. Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek sagte am Mittwoch in München: „Die seit heute geltende Berichts- und Dokumentationspflicht des neuen IfSG für medizinische und pflegerische Einrichtungen wird in Bayern vorerst nicht umgesetzt. Bürokratie und Pandemie vertragen sich nicht, besonders angesichts der vollen Praxen und Krankenhäuser.“ Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz der Ampelkoalition müssten die oben genannten medizinischen und pflegerischen Einrichtungenumfangreiche neue Meldepflichten erfüllen und z. B. alle durchgeführten Corona-Testungen und Daten zum Impfstatus täglich dokumentieren und an die zuständigen Behörden berichten. Dies beträfe nicht nur die Beschäftigten, sondern auch Patienten und Besucher. Der Freistaat Bayern wird die neuen Vorschriften zunächst auch in Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns nicht vollziehen, solange zentrale Fragen für eine einfache und unbürokratische Umsetzung nicht geklärt sind.

Der Minister ergänzte: „Weder ist klar, wozu der Bund diese Daten braucht, noch hat er den Menschen im Gesundheitssystem ein alltagstaugliches Meldesystem an die Hand gegeben. Der Bund muss hier sofort nachsteuern! Ich sehe nicht ein, warum wir den Menschen, die in der Pandemie an vorderster Front kämpfen, eine derartig umfangreiche Dokumentationspflicht zumuten – ohne ihnen einerseits Werkzeuge an die Hand zu geben, und andererseits nicht einmal mitzuteilen, warum sie diesen Datenwust überhaupt sammeln! Der Bund soll der Gesundheitsministerkonferenz Auskunft geben. Zudem muss der Bund so schnell wie möglich ein digitales Meldetool zur Verfügung stellen, falls die Berichte der Pandemiebekämpfung dienen – wie das allerdings der Fall sein soll, ist bislang noch völlig unklar.“

Der Minister betonte: „Hier wurde ein Bürokratie-Monster erschaffen. Wir werden deshalb schrittweise auf die einzelnen Bereiche zugehen, um gemeinsam pragmatische Lösungen zu finden, um die Belastungen für die Einrichtungen und die Behörden zu minimieren." 

Holetschek ergänzte: „Das neue Infektionsschutzgesetz schafft mehr Probleme als es löst! Wir brauchen in dieser Pandemie Pragmatismus und nicht noch mehr Bürokratie. Wir müssen die Menschen, die im Gesundheitsbereich arbeiten und täglich Höchstleistungen vollbringen, unterstützen und nicht mit Dokumentation noch weiter belasten. Die neue Ampel-Koalition macht den zweiten Schritt vor dem ersten und das auf dem Rücken der Menschen, die täglich an vorderster Front in der Pandemie Bekämpfung stehen.“

 

Der Beitrag Holetschek: Bayern setzt neue Dokumentations- und Berichtspflicht der Ampel-Koalition für Einrichtungen des Gesundheitswesens aus – Bayerns Gesundheitsminister: Neues Infektionsschutzgesetz der Ampel-Koalition schafft gewaltige Bürokratie erschien zuerst auf Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.



Quellenangaben

www.stmgp.bayern.de/



Kommentare

Bitte registrieren Sie sich um hier Kommentare eintragen zu können!
» Jetzt kostenlos Registrieren oder haben Sie Loginprobleme?