Gesundheitsministerkonferenz demonstriert Einigkeit im Kampf gegen vierte Corona-Welle – Bayerns Gesundheitsminister und GMK-Vorsitzender Holetschek: Wir müssen Erst- und Auffrischimpfungen für alle vorantreiben – Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser – 94. GMK-Hauptkonferenz in Lindau in Präsenz

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05.11.2021 14:45 Uhr
München

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat am Donnerstag und Freitag in ihrer 94. Hauptkonferenz in Lindau am Bodensee die dramatische Lage in den Krankenhäusern, die äußerst dynamische Corona-Infektionslage in ganz Deutschland und die enorme Belastung der Krankenhäuser und des Gesundheitswesens insgesamt durch COVID-19-Patienten in den Mittelpunkt ihrer Beratungen gestellt.

Die GMK spricht sich dafür aus, dass der Bund einen rechtssicheren Rahmen vor allem im Infektionsschutzgesetz schafft, der möglichst viele Handlungsmöglichkeiten zur Bekämpfung der pandemischen Lage eröffnet. Die Länder sollten aus diesen rechtlichen Rahmenmöglichkeiten diejenigen Maßnahmen auswählen können, die für ein zielgerichtetes Handeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und für den Schutz der Bevölkerung regional am besten sind, wie etwa konsequentere Zugangsbeschränkungen und Nachweis- und Kontrollpflichten. Abhängig vom regionalen Infektions- und Erkrankungsgeschehen kann der Zugang zu bestimmten Bereichen auf Geimpfte und Genesene (2G) beschränkt werden.

Der GMK-Vorsitzende, Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek, sagte am Freitag in Lindau: „Der Ernst der Lage ist allen bewusst. Wie dramatisch die Situation ist und sich auch im Hinblick auf den Herbst entwickeln kann, haben uns auch nochmal ein Intensivmediziner und eine Intensivpflegekraft geschildert. Unser aller Dank gilt auch weiterhin den Pflegekräften und Medizinern, die an und über ihre Grenzen hinaus gehen. Erneut wurde klar: Wir brauchen einheitliche Maßnahmen, mit denen wir die Pandemie effektiv bekämpfen! So haben wir den Blick noch einmal auf die vulnerablen Gruppen gelegt. Wir schaffen mit dem erweiterten Testkonzept für Personal und Besucher der Pflegeheime unabhängig vom Impfstatus zusätzliche Sicherheit für jene, die besonders geschützt werden müssen. Die GMK hat den Bund aufgefordert, die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass die Länder angepasst an das Infektionsgeschehen falls erforderlich auch für geimpfte Personen eine Testpflicht verordnen können."

Außerdem sprachen sich die GMK-Teilnehmer, zu denen auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gehörte, dafür aus, Auffrischimpfungen rasch, umfassend und zeitnah voranzutreiben. Bund und Länder gehen davon aus, dass Booster-Impfungen, vor allem in Alten- und Pflegeheimen, zeitnah und flächendeckend durch die niedergelassene Ärzteschaft angeboten werden. Zur Sicherstellung des Impfangebots kommen ergänzende staatliche Impfangebote, insbesondere mobile Impfteams, zum Einsatz. Ergänzend können im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten und nach ärztlicher Beurteilung und Entscheidung Auffrischimpfungen grundsätzlich allen Personen angeboten werden, die diese nach Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der ersten Impfserie wünschen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sagte: „Von der Gesundheitsministerkonferenz in Lindau geht ein klares Signal aus: Wir machen Auffrischimpfungen für alle möglich, insbesondere für Ältere, für Vorerkrankte und für medizinisches sowie pflegerisches Personal. Damit wissen alle, die impfen und geimpft werden, was gilt. Boostern soll nicht Ausnahme, sondern Regel werden."

Aufgrund der sehr angespannten Situation in den Krankenhäusern und der Belegung vieler Intensivbetten mit COVID-19-Patienten hat die GMK den Bund aufgefordert, umgehend die gesetzlichen Grundlagen für Ausgleichszahlungen zu schaffen und rückwirkend zum 1. November 2021 wieder in Kraft zu setzen. Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne sagte: „Dass die Krankenhäuser nun finanziell unterstützt werden sollen, ist ein wichtiges Signal! Um die intensivmedizinische Versorgung sicher zu stellen, ist in einigen Krankenhäusern aktuell schon eine Verschiebung von elektiven Eingriffen im Krankenhaus erforderlich, weitere Kliniken werden dem in Kürze folgen müssen. Eine solche Maßnahme ist durch eine gezielte finanzielle Ausgleichsregelung zu flankieren. Wir dürfen die Menschen in den Krankenhäusern, egal ob sie dort arbeiten oder behandelt werden, nicht im Stich lassen!"

Die GMK beschloss zudem einstimmig, den Bund aufzufordern, die Bestellung von Impfstoff abzuwandeln. So sollen die Lieferfristen der Impfstoffe von 14 Tagen deutlich verkürzt werden. Dazu wir der Bund gebeten, neue und pragmatischere Vereinbarungen mit dem Arzneimittelgroßhandel zu schließen. Zudem wird der Bund aufgefordert, eine Vereinzelung von Impfdosen zu ermöglichen.

Ein weiterer Schwerpunkt der GMK-Beratungen war zudem die Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdiensts. Saarlands Gesundheitsministerin Monika Bachmann sagte: „Durch die Corona-Pandemie wurde uns allen bewusst, wie wichtig die Bewältigung einer Schadens- und Gefahrenlage ist. Der Öffentliche Gesundheitsdienst hat in dieser schwierigen Zeit eindrucksvoll und tatkräftig gehandelt. Zeitgleich wurde deutlich, dass eine nachhaltige Verstärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, als eine unverzichtbare Säule des Gesundheitswesens, dringend geboten ist. Dies bezieht sich sowohl auf die personelle Aufstellung, die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit des ÖGD als auch auf den Grad der Digitalisierung. Deswegen sieht der Pakt für den ÖGD, welcher im September 2020 geschlossen wurde, neben den Mitteln zur Personalisierung, sowie der Steigerung der Attraktivität und Etablierung zukunftsfähiger Strukturen, zusätzlich Mittel in Höhe von 800 Millionen Euro für das Vorantreiben der technischen und prozessualen Modernisierung des ÖGD vor.“

Dazu haben die Gesundheitsministerinnen und -minister sowie -senatorinnen und -senatoren folgendes vereinbart:

1. Das föderale System des öffentlichen Gesundheitsschutzes soll gestärkt werden.

2. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder sind sich einig, dass die Impfkampagne für Erst-, Zweit- und Drittimpfungen weiter ausgebaut werden soll.

3. Die GMK bekräftigt daher ihre Forderung, die Finanzierung der Krankenhäuser auf eine nachhaltige und tragfähige Grundlage zu stellen. Dies macht eine grundlegende Überarbeitung des DRG-Systems unter Beteiligung der Länder vor allem zur Berücksichtigung von Vorhaltekosten erforderlich. Zudem müssen vom Krankenhaus ergriffene Maßnahmen zur Entlastung des Pflegepersonals besser finanziert werden.

4. Die Attraktivität des Pflegeberufs ist weiterhin zu steigern sowie insbesondere die Arbeitsbedingungen in der Pflege weiter zu verbessern.

5. Die ambulante Versorgung soll gestärkt werden.

6. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder weisen nochmals auf die Erforderlichkeit der Fortführung der Notfallreform durch den Bund hin, um eine bessere Steuerung der Patientenströme in die richtige Versorgungsebene (ambulante Leistungserbringer, Ärztlicher Bereitschaftsdienst oder Notfallambulanz) zu gewährleisten.

7. Die GMK bekräftigt die Ziele des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Der ÖGD muss nachhaltig aufgestellt und für künftige Herausforderungen besser gewappnet sein.

8. Die Versorgungssicherheit und Lieferketten sind zu gewährleisten. Die GMK begrüßt die Einrichtung der Nationalen Reserve Gesundheitsschutz (NRGS) und bittet die Planungen eng mit den Ländern abzustimmen.

9. Die GMK fordert zudem einen Bürokratieabbau im Gesundheitswesen.

10. Die Digitalisierung muss unbedingt vorangetrieben werden.

Darüber hinaus möchte die GMK die belegärztliche Versorgung stärken. Ziel ist, dem Rückgang von Belegärzten entgegenzuwirken. So soll die intersektorale Versorgung von Patienten verbessert werden. Die GMK fordert das Bundesministerium für Gesundheit vor diesem Hintergrund auf, die Angemessenheit der Vergütung belegärztlicher Leistungen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zu überprüfen und zu verbessern.

Überdies waren sich die Länder einig, dass bei investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren mehr Transparenz zu schaffen ist. Der Bund wurde gebeten, eine länderoffene Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten. Ziel ist es, die Integrität medizinischer Entscheidungen, die Sicherstellung einer flächendeckenden und umfassenden Versorgung – auch durch MVZ – sowie die Begrenzung der Bildung monopolartiger Strukturen nachhaltig und rechtssicher gewährleisten zu können. Die Gründung von MVZ in kommunaler Trägerschaft soll überdies erleichtert werden.

Die Beschlüsse der 94. Gesundheitsministerkonferenz finden Sie hier: https://www.gmkonline.de/Beschluesse.html

Die GMK ist die Fachministerkonferenz der Gesundheitsministerinnen und -minister sowie -senatorinnen und -senatoren der Bundesländer. Der Bundesgesundheitsminister ist ständiger Gast. Der Vorsitz rotiert jährlich. Nach Bayern wird 2022 Sachsen-Anhalt den Vorsitz übernehmen. Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Grimm-Benne dankte dem bayerischen Gesundheitsminister Holetschek für die Ausrichtung der GMK, was in Zeiten der Corona-Pandemie auch mit Blick auf den hohen Abstimmungsbedarf zwischen den Bundesländern und dem Bund eine ganz besondere Herausforderung sei. Sachsen-Anhalt sehe daher mit Freude und Respekt der Übernahme des Staffelstabes zum Jahreswechsel entgegen.

Der Beitrag Gesundheitsministerkonferenz demonstriert Einigkeit im Kampf gegen vierte Corona-Welle – Bayerns Gesundheitsminister und GMK-Vorsitzender Holetschek: Wir müssen Erst- und Auffrischimpfungen für alle vorantreiben – Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser – 94. GMK-Hauptkonferenz in Lindau in Präsenz erschien zuerst auf Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.



Quellenangaben

www.stmgp.bayern.de/



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