Diebesgut festgestellt – Zwei Verdächtige müssen Sicherheitsleistung hinterlegen
Die weiteren Ermittlungen hat die Kriminalpolizeiinspektion Passau in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Passau übernommen. Die zwei Tatverdächtigen mussten auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Passau eine Sicherheitsleistung hinterlegen und konnten danach entlassen werden.
Quellenangaben
Polizeipräsidium Niederbayern
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