Verkehrsunfall mit einem getöteten Motorrollerfahrer
Der Rollerfahrer erlag noch an der Unfallstelle seinen dabei erlittenen schweren Verletzungen. Der Pkw-Fahrer wurde leicht verletzt und der weiteren Behandlung in einer nahegelegenen Klinik zugeführt.
Es entstand ein geschätzter Sachschaden in Höhe von ca. 42.000,- Euro.
Durch die zuständige Staatsanwaltschaft Landshut wurde die Erstellung eines unfallanalytischen Gutachtens angeordnet, weswegen ein Sachverständiger zur Klärung der Unfallursache beigezogen wurde.
Die Sperrung der Bundesstraße 11 dauert augenblicklich noch an.
Neben Polizeikräften aus Landshut zeichneten noch Unterstützungskräfte der Bereitschaftspolizei und Kräfte der umliegenden Wehren für notwendige Verkehrslenkungsmaßnahmen verantwortlich.
Quellenangaben
Polizeipräsidium Niederbayern
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